Feuerwiderstand von 30 Minuten erreicht
Die Brandschutzvorschriften der VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen), beinhalten Brandschutznorm, Brandschutzrichtlinien sowie Prüfbestimmungen. Sie bezwecken den «Schutz von Personen, Tieren und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden und Explosionen» und regeln die dazu erforderlichen Maßnahmen im baulichen, technischen und betrieblichen Brandschutz.
Wie diese Anforderungen erfüllt werden können, wird in den «Stand der Technik»-Papieren erläutert. Für den Holzbau sind dies die SIA/Lignum Dokumentation 83, Brandschutz im Holzbau, sowie weitere durch die VKF anerkannte Publikationen.
Unser WK2 Beschlag hielt diesen Prüfungen stand!
Detailinformationen
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